Seit vielen Jahren vertrete ich Fußballfans aller Vereinsfarben bundesweit sowohl in Strafverfahren als auch in Stadionverbotsverfahren außergerichtlich und vor allem auch vor Gericht.

Dabei kommt mir nicht nur mein juristisches Wissen und Können zugute. Ich profitiere auch davon, dass ich selber als ehemaliger Anhänger des HSV e.V. zehn Jahre lang zur Gruppe der sogenannten Allesfahrer gehörte, zu der Gruppe von Fans also, die alle Heim- und Auswärtsspiele des HSV in der Liga, im Pokal und auch international im Stadion verfolgt.

Insofern kann ich nicht nur in rechtlicher Hinsicht sondern auch aus eigenen Erfahrungen verschiedene Situationen im Stadion und auch auf der An- und Abreise zum (vor allem Auswärts-)Spiel beurteilen. In Gerichtsverhandlungen stellt dieses oftmals bei der Befragung von (Polizei-)Zeugen einen erheblichen Vorteil dar. Oft ändert sich aber auch die Blickweise der Staatsanwälte und Richter, wenn sie mitbekommen, dass auch ich als einer der Juristen im Gerichtssaal die Fanszene und vor allem die typischen Fansituationen aus eigener Erfahrung kenne.

Zudem habe ich in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Abteilungsleiter des Supporters Club des HSV e.V (2008–2013) auch den anderen Blickwinkel – quasi aus Vereinssicht – kennengelernt. In dieser Zeit habe ich mich nicht nur auf der Vereinsebene für Mitglieder- und Faninteressen eingesetzt, unsere Abteilung war auch an Verhandlungen und Gesprächen mit der Polizei, Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsdiensten beteiligt. Die Erfahrungen aus dieser Zeit sind heute hilfreich bei der Bewertung, was „auf der anderen Seite“ passiert.